Allgemeine Geschäftsbedingungen
0. Allgemeines
Betreiber der Internetseite www.makrofoto.com ist:
makrofoto
Utz Stangl
Businessfotografie
Lichter Weg 19
09114 Chemnitz
Tel.: 0371-410600
E-mail: utzstangl@makrofoto.com
Handelsregister Chemnitz: HRA 394
Im folgendem makrofoto genannt.
Zweck der Internetseite ist:
a) Die Information und der Vertrieb von UAV (unbemannte Luftfahrtzeuge) sowie deren Zubehör- und Ersatzteilen.
b) Die Herstellung von Luftaufnahmen, Bodenaufnahmen, Bilder, Videos und deren Nachbearbeitung (Postproduktion)
makrofoto ist berechtigt, die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.
Unsere Produkte liefern wir nur an gewerbliche Kunden zu deren eigenen Verwendung oder zum Wiederverkauf. Behördliche Kunden sind eingeschlossen.
zu a):
1. Vertragsabschluß
Durch Bestellung gibt der Kunde ein verbindlichen Auftrag auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Kunde ist an sein Angebot 14 Tage ab Zugang der Bestellung bei uns gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme des Auftrages innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigen oder die Lieferung ausführen. Ausreichend ist die Absendung der Bestätigung oder der Ware innerhalb dieser Frist.
2. Liefer -und Leistungszeit
– Die Lieferung erfolgt durch Versendung ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse oder durch Selbstabholung durch den Kunden. Die Lieferung erfolgt gegen eine Verpackungs- und Versandkostenpauschale, deren genaue Höhe bei jeder Ware gesondert ausgezeichnet wird. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl in handelsüblicher Verpackung (entfällt bei Selbstabholung).
– Liefertermine und -Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich festzulegen. Ist die Verbindlichkeit nicht ausdrücklich Vereinbart, so sind schriftlich festgelegte Liefertermine und -fristen im Zweifel unverbindlich.
– Wird ein unverbindlicher Liefertermin bzw. eine unverbindliche Lieferfrist überschritten. so kann der Kunde nach Fristenüberschreiıung uns schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Diese Frist beträgt mindestens zwei Wochen ab Zugang der Aufforderung. Mit Ablauf der so gesetzten Frist kommen wir in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt. Besteht der Kunde auf Lieferung, so kann er Ersatz des Verzugsschadens neben der Lieferung nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, so kommen wir bereits mit Überschreitung des Termins oder der Frist in Verzug,
– Bei einer von uns nicht zu vertretenen Nichtbelieferung durch einen Vorlieferanten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist.
– Für Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, wie Natur-katastrophen, Streiks o.ä., haben wir nicht einzustehen. In einem solchen Fall verlängert sich die Lieferfrist um eine angemessene Zeit. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei.
3. Preise und Zahlung
– In den von uns angegebenen Preisen sind Versandspesen nicht enthalten. Diese sind vom Kunden zusätzlich zu zahlen.
– Alle Preise verstehen sich netto, zzgl. der ges. MwSt und gelten ab Lager, ohne sonstigen Nebenleistungen.
– Unsere Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar.
– Wir behalten uns vor, Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen.
– Neukunden beliefern wir grundsätzlich nur gegen Vorkasse oder Nachnahme.
– Auftragswerte über 1.000,- EUR werden grundsätzlich erst dann produziert, wenn vom Kunden eine Anzahlung in Höhe von 50% des Auftragswertes geleistet wurde.
– Der Kunde kommt in Verzug, wenn er bei einer Warenlieferung per Nachnahme die Annahme verweigert oder im Fall der Vorkasse oder Lieferung gegen Rechnung die von ihm geschuldete Zahlung trotz Mahnung ganz oder teilweise nicht leistet. Ab Verzugseintritt sind wir berechtigt. Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, sofern wir nicht einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist. lm Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sind wir berechtigt, von diesem die an den Kunden gelieferte Ware nach Ablauf einer gemäß § 323 BGB gesetzten angemessenen Frist heraus zu verlangen. Die durch die Warenrücknahme entstehenden Kosten einschließlich der Kosten der Rücksendung sind vom Kunden zu tragen.
– Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4. Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. der Beschädigung oder Verschlechterung der bestellten Ware geht auf den Kunden über, sobald die Sendung unser Lager verlassen hat.
5. Eigentumsvorbehalt
– Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Der Eigentumsvorbehalt erlischt mit vollständiger Bezahlung des Liefergegenstandes.
-Vor der endgültigen Bezahlung ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall des Weiterverkaufs von Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.
– Machen Dritte Rechte hinsichtlich der Vorbehaltsware geltend. z.B. im Fall einer Pfändung, hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten einer ggf. erforderlich werdenden Intervention durch uns hat der Kunde zu erstatten.
6. Gewährleistung
Die Gewährleistungfrist beträgt 24 Monate ab Gefahrübergang. Der Kunde hat die ihm von uns gelieferte Ware unverzüglich bei Empfang auf vertragsgemäße Beschaffenheit und ordnungsgemäße Funktion zu untersuchen und uns unverzüglich, spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Warenlieferung etwaige offensichtliche Mängel, Fehler oder Schäden schriftlich mitzuteilen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach dem Ent-decken anzuzeigen.
– Unsere Gewährleistungspflicht erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch unsachgemäße oder gewaltsame Bedienung, Nichtbefolgung der Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Überbeanspruchung oder sonstige Eingriffe in die gelieferte Ware durch den Kunden oder nicht zu unserem Verantwortungsbereich gehörige dritte Personen oder dadurch entstanden sind, dass an von uns gelieferten Artikeln eine Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder für diese Waren Verbrauchsmaterialien verwendet wurden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen.
– lm Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört. sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder Ersatz durch Austausch zu leisten. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises, Minderung oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen. wenn sie zweimal ergebnislos versucht wurde oder eine weitere Nachbesserung dem Kunden nicht zumutbar ist. Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung sind ausgeschlossen, wenn der Kunde offensichtliche Mängel nicht angezeigt hat.
– Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht. wenn die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird oder eine garantierte Beschaffenheit fehlt. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB bleiben hiervon unberührt. Mängelrügen berühren die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung ist durch uns schriftlich anerkannt Oder rechtskräftig festgestellt.
– Die Haftung für Folgen von Seiten des Kunden oder Dritter vorgenommener Veränderungen und Eingriffe oder Reparaturversuche wird ebenso ausgeschlossen wie die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte.
– Verkauft der Kunde die von uns gelieferten Artikel an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbunden gesetzlichen bzw. vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.
– Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
– Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Kunden und der Firma makrofoto bestehenden Vertragsverhältnis ist Erfüllungsort der Sitz der Firma makrofoto. Als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Chemnitz vereinbart. .
b)
1. Mit Auftragserteilung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Auftraggeber akzeptiert. Mit Auftragserteilung wird ein Urheberrechtsvertrag geschlossen.
2. Alle fotografischen und videografischen Aufnahmen sind nach dem Gesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. 9. 1965 sowie den Änderungen vom Februar 2008 in der Art geschützt, dass das Urheberrecht prinzipiell beim Autor verbleibt und die Verwertungsrechte dem Auftraggeber nur im Rahmen getroffener Vereinbarungen zustehen.
3. Bei Übertragung von Abdruckrechten erstrecken sich diese nicht auf das Recht zur fotomechanischen und digitalen Vervielfältigung durch den Auftraggeber.
4. Bei Übergabe einer Auswahl von fotografischen oder videografischen Aufnahmen werden die Verwertungsrechte nur an den endgültig ausgewählten Aufnahmen übertragen. Die übrigen Aufnahmen bleiben das Eigentum von makrofoto, sind sorgfältig zu verwahren und nach Auswahl umgehend zurückzugeben. Werke, die innerhalb von vier Wochen nach Auswahl nicht zurückgegeben werden, werden wie ausgewählte Aufnahmen in Rechnung gestellt.
5. Die Bildauffassung und Gestaltung gilt als richtig, wenn keine konkreten detaillierten Vorgaben durch den Auftraggeber oder eines von ihm Beauftragten erfolgten. Die Aufnahmen gelten als ordnungsgemäß erfüllt, wenn sie nicht innerhalb von acht Tagen nach Erhalt zurückgegeben werden.
Wurden die Aufnahmen entsprechend der Vereinbarung bereits verwendet, ist eine Reklamation ausgeschlossen.
6. Liefertermine werden nach Vereinbarung akzeptiert. Bei Überschreitung stehen dem Auftraggeber keine Ansprüche zu, wenn die Gründe für die Terminabweichung nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind; Schlechtwetter bei Außenaufnahmen, höhere Gewalt.
7. Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat; u. a. Witterungslage, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten, Präsenz der Requisiten (soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt), Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Ansprechpartnern, Fälle höherer Gewalt.
8. Kommt ein Auftrag aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht zur Ausführung, wird ein Ausfallhonorar berechnet. Die Höhe beträgt 30 % des Betrages, der bei Zustandekommen der Produktion in Rechnung gestellt worden wäre. Zuzüglich werden die Aufwendungen und Nebenkosten in Rechnung gestellt.
9. Für die Produktionsleistung wird ein Honorar in Ansatz gebracht. Pauschale Preisvereinbarungen beziehen sich ausschließlich auf die fotografischen oder videografischen Leistungen ggf auf Datenaufbereitung und Bereitstellung. Alle Material- und sonstige Kosten (Locationssuche, Reisekosten, Assistenten und ähnliches ) werden gesondert in Rechnung gestellt.
10. Änderungswünsche des Auftraggebers während einer laufenden Produktion können berücksichtigt werden. Die dadurch entstehenden Mehrkosten werden gesondert berechnet.
11. Sofern nicht anders vereinbart, erwirbt der Auftraggeber nur das Recht auf einmalige Verwendung der Aufnahmen zum vereinbarten Zweck. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten nur als getroffen, wenn sie ausdrücklich bestätigt werden. Jede anderweitige Wiedergabe, Reproduktion oder Vervielfältigung bedarf der vorherigen Zustimmung und Honorierung.
12. Bei jeder redaktionellen Wiedergabe ist der Name des Autors anzugeben. Unterlassung erhöht das Honorar ohne Nachweis um 25 %, bei Nachweis um den Schadensbetrag.
13. Wird vom Auftraggeber oder von in seinem Verantwortungsbereich tätigen Dritten das Urheberrecht des Autors verletzt, so hat er für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Entschädigung in Höhe des üblichen Preises des Vertragsgegenstandes zu leisten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Maßnahmen der elektronischen Bildbearbeitung beeinträchtigen nicht das Urheberrecht des Fotografen oder des Kameramannes. Elektronisch bearbeitete Originalaufnahmen gelten vor und nach der Bearbeitung geschützt. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer prinzipiell gegen Rechte Dritter frei.
14. Bei besonders aufwendigen Produktionen behält sich makrofoto vor, erst nach Vorfinanzierung des Aufwandes mit der Produktion zu beginnen.
15. Im Auftrag entstandene Fotos und Videos können zum Zweck der Eigenwerbung verwendet werden.
16. Die Zahlung der Rechnungen hat bei Lieferung ohne Abzug zu erfolgen. Wechsel und andere Ersatzleistungen werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber in Zahlung genommen. Kosten, die dabei entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zu berechnen.
17. Die Lieferung von Aufnahmen erfolgt unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrages.
18. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle gegenseitigen Ansprüche ist Chemnitz.
19. Sollten einzelne Punkte der AGB gegen geltendes oder künftig erlassenes Recht verstoßen oder widersprüchlich sein oder werden, so wird davon nicht die Wirksamkeit der gesamten AGB beeinträchtigt. Die einzelnen Punkte sind rechtsnah zu ersetzen.
20. Abweichende Bedingungen gelten auch ohne ausdrücklichen Widerspruch nur bei ausdrücklicher Zustimmung als akzeptiert.
Schlussbestimmung
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so sind oder ist diese Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen.
Die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt.
Der Gerichtsstand ist Chemnitz.
Chemnitz, 03. Oktober 2023